Hausordnung Club Admiral AG
Triesen, Dezember 2021
Zutritt
Die Club Admiral AG ist gesetzlich verpflichtet, die Identität ihrer Gäste bei jedem Eintritt zu prüfen. Bei dieser Prüfung erfolgt ein Abgleich mit der Liechtensteiner Sperrdatenbank, in der alle in Liechtenstein nicht zum Spiel zugelassenen Personen vermerkt sind. Diese Prüfung ist gesetzlich verankert und dient der Sicherheit und der Umsetzung des Sozialkonzeptes der Liechtensteiner Casinos. Als Identitätsnachweis akzeptiert die Club Admiral AG ausschliesslich Ausweise, welche zur Einreise ins Fürstentum Liechtenstein berechtigen. Hierbei gilt folgende Regelung: FL-/CH-/EU-/EWR-Bürger: Identitätskarte oder Reisepass
Alle anderen Bürger: Reisepass
Das Mindestalter für den Eintritt in das Casino beträgt 18 Jahre. Die Club Admiral AG hat das Recht, Personen ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu verweigern bzw. des Hauses zu verweisen.
Die Weisungen und Entscheidungen des Personals sind grundsätzlich zu befolgen. Bei Rückfragen oder Unklarheiten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung. Mit dem Eintritt ins Casino Admiral akzeptieren die Gäste die Hausordnung.
Zur besseren Feststellung der Identität macht die Club Admiral AG Fotos ihrer Gäste.
Sicherheit
Das liechtensteinische Spielbankengesetz verlangt, dass die Spielbereiche und sämtliche Spielaktivitäten per Video und zum Teil auch per Audio überwacht und aufgezeichnet werden müssen. Dies dient einerseits der Spielsicherheit und andererseits der Transparenz.
Sozialkonzept
Die Club Admiral AG ist verpflichtet, Gäste, von denen sie annehmen muss, dass Sie mehr spielen als es ihre finanziellen Mittel erlauben, vom Spiel auszuschliessen. Werden entsprechende Beobachtungen gemacht, müssen unsere Mitarbeitende klärende Gespräche mit den betreffenden Gästen führen. Im weiteren Verlauf ist die Club Admiral AG, wo es angebracht erscheint, berechtigt bzw. verpflichtet vom Gast einen Finanznachweis einzufordern, um den Sachverhalt besser beurteilen zu können. Ein Verweigern des Nachweises zieht zwingend eine Spielsperre nach sich.
Fundgeld und -Gegenstände
Für Geldwerte oder Gegenstände, die unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, schliesst die Club Admiral AG jegliche Haftung aus.
Garderobe
Für Gegenstände oder Werte, die zusammen mit Kleidungsstücken an der Garderobe abgegeben werden, übernimmt die Club Admiral AG keinerlei Haftung.
Elektronische Gerätschaften/Mobiltelefone
Das Benutzen von Mobiltelefonen ist bis auf die Bereiche direkt an den Spieltischen grundsätzlich gestattet. Audio oder Videoaufnahmen sind wegen des Schutzes der Privatsphäre anderer Gäste nicht gestattet. Der Versuch, sich mit Hilfe elektronischer Gerätschaften einen ungesetzlichen Spielvorteil zu verschaffen, ist verboten.
Reservierung von Spielautomaten
Reservierungen von einzelnen Spielautomaten sind grundsätzlich gestattet und obliegt der Verantwortung der Manager. Die Club Admiral AG übernimmt keine Haftung für in Automaten zurückgelassene Geldbeträge bzw. Spielkredite.
Gewinnbestätigung
Die Club Admiral AG stellt keine Gewinnbestätigung an Gäste aus.
Einsätze und Gewinne nicht zugelassener Spielerinnen und Spieler
Spielerinnen und Spieler unter dem erforderlichen Mindestalter, gesperrte sowie mit einem Spielverbot belegte Spielerinnen und Spieler haben weder Anspruch auf Rückerstattung ihrer Einsätze noch auf Auszahlung von Spielgewinnen.
Fehlfunktionen
Fehlfunktionen der Geräte, Jackpot-Systeme, Spielequipment, etc., machen alle Spiele und Auszahlungen ungültig.
Datenschutz
Die Kontaktdaten des Datenschutzverantwortlichen sind auf der Liste der Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtensteins öffentlich bekannt. Für datenschutzrelevante Fragen steht der Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@casino.li zur Verfügung. Detaillierte Informationen zum Datenschutz erhalten Sie bei der Rezeption.
Mystery Jackpot an Spielautomaten
Alle Spielautomaten mit Ausnahme des Lotus-Roulette-Systems nehmen am Mystery-Jackpot DRGT teil.
Verschiedene Bestimmungen
Aus Hygienegründen ist das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken nicht gestattet.
Der Club Admiral AG ist es gesetzlich verboten Kredite jedweder Art zu gewähren.
Den Gästen ist es untersagt, in den Räumlichkeiten der Club Admiral AG Waren, Kredite oder andere Dienstleistungen anzubieten oder abzugeben.
Trinkgelder für Angestellte werden per Gesetz durch die Spielbank verwaltet. Sie kommen allen Angestellten im Spielbetrieb in Form von Lohnbestandteilen und Beiträgen an die Personalaufwendungen zugute. Zuwendungen anderer Art an Angestellte sind nicht zulässig.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es kommt liechtensteinisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Vaduz.
Club Admiral AG
Die Geschäftsführung
Dezember 2021